Forensisch-Psychologische Begutachtung

 

 

In unserer Praxis werden durch Dipl. Psych. Klaus Schell psychologische Gutachten in gerichtlichem oder anderweitig justiziellen Auftrag erstellt.

Kriminalität hat zahlreiche Gesichter und Erscheinungsformen und es können unterschiedliche Faktoren zu ihrer Erklärung herangezogen werden. Aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit als Psychologe im Justizvollzug habe ich mich auf dem Gebiet der forensischen Psychologie spezialisieren können. Das Ziel meiner Arbeit liegt darin, den Einzelfall anschaulich, nachvollziehbar und die psychischen Hintergründe von Straftaten wissenschaftlich fundiert fassbarer zu machen.

 

Der Anwendungsbereich forensischer Gutachten ist sehr breit gefächert. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf Prognosegutachten. Diese sind inhaltlich und formal orientiert an den vom Bundesgerichtshof vorgegebenen Standards (nach: Boetticher, Kröber, Müller-Isberner, Böhm, Müller-Metz & Wolf: Mindestanforderungen für Prognosegutachten in „Neue Zeitschrift für Strafrecht" 10/2006, S. 537 - 544)

 

Kriminalprognostische Aussagen sind von Bedeutung bei der Frage
- zu
Vollzugslockerungen im Strafvollzug nach §§ 10,11,15 StVollzG, §§ 13, 15, 16, 17 NJVollzG
oder im Maßregelvollzug (§§ 63 und 64 StGB )
- zur
vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug nach §§ 56, 57 und 57a StGB sowie § 454 Abs. 2 StPO
- zur Aussetzung einer Maßregel nach §§ 67b und 67d StGB
- zur
Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht, sowie deren Aufhebung

Neben diesem Schwerpunkt werden auch Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit gem. §§ 20, 21 StGB und zu einer Unterbringung gem. §§ 63, 64, 66 StGB erstellt.

Auftraggeber sind Justizvollzugsanstalten, Strafvollstreckungskammern, Institutionen des Maßregelvollzugs nach §§ 63 und 64, Gerichte und Staatsanwaltschaften.